Zwei Schritte sind notwendig:
Das Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen. Das betrifft Hersteller, Vertreiber und Online-Händler, die Verpackungen in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, sei es aus dem Inland oder aus dem Ausland.
Ziel:In Kürze: Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Lizenzgebühren für ihre Verpackungen entrichten.
Schritt für Schritt:
Um zu überprüfen, ob bestimmte
Verpackungen bereits bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
registriert sind, können Sie verschiedene Schritte unternehmen:
- Direkte Anfrage beim Lieferanten oder Hersteller, Direkte Nachfrage, ob die von Ihnen verwendeten Verpackungen bereits registriert wurden. Sollte das der Fall sein, müssten diese eine Registrierungsnummer haben.
- Online-Recherche auf der Webseite der ZSVR: Die ZSVR bietet eine Datenbank, in der registrierte Verpackungen aufgeführt sind. Es gibt eine Suchfunktion, mit der Sie anhand Parameter wie Materialart, Verpackungstyp oder Hersteller nachsehen können, ob die Verpackungen registriert sind.
- Kontakt mit der ZSVR aufnehmen: Falls Sie online keine Informationen finden können und Sie sich unsicher sind, ob die Verpackungen registriert sind, können Sie auch direkt die ZSVR kontaktieren. ZSVR kann weitere Auskünfte oder Unterstützung bei der Überprüfung der Registrierung bieten.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie sicherzustellen, dass Ihr Lieferant oder Hersteller die Verpackungen korrekt und vollständig registriert hat und, dass diese Registrierung auch Ihre Nutzung und den Vertrieb dieser Verpackungen abdeckt. Es ist ratsam, diese Informationen in eigenen Aufzeichnungen festzuhalten, um im Falle von Prüfungen oder Nachfragen durch Behörden über die Registrierung der Verpackungen nachweisen zu können. Dennoch bleibt Ihre Verantwortung als Unternehmen bestehen, sicherzustellen, dass die Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden.
Beispiel 1: Weinhandel
Sie sind ein Händler, der Wein in Glasflaschen oder Containern verkauft und diese bei Bedarf auch mit Geschenkverpackungen versieht. Um das zu tun, müssen Sie Ihre Verpackungen bei Lucid anmelden, es sei denn, diese sind bereits vorregistriert. Falls es sich um Glas- oder Pfandflaschen handelt, müssen Sie sich auch an einem System für die Sammlung und für das Recycling von Verpackungen beteiligen. Sollten Sie Geschenk- oder Umverpackungen verwenden, für die bereits jemand im Lucid-Register bezahlt hat, entfällt die Notwendigkeit der erneuten Anmeldung.
Beispiel 2: Lebensmitteleinzelhandel mit Bäckerei
Sie betreiben einen Lebensmitteleinzelhandel mit verpackter Ware, wie Nudeln, Backartikeln, Süßigkeiten, sowie Obst, Gemüse und Getränken, in Einweg- und Mehrwegflaschen. All diese Verpackungen müssen Sie registrieren, es sei denn, Sie sind bereits registriert. Außerdem betreiben Sie eine kleine Bäckerei mit Café-Betrieb. Wenn Sie To-Go Verpackungen anbieten, wie Papiertüten für Brot oder To-Go Kaffeebecher anbieten, müssen Sie diese ebenfalls registrieren.
Beispiel 3: Souvenir Laden
Sie verkaufen Souvenirs wie Tassen, Postkarten, Spielzeuge, Dekoartikel usw., die bereits eine Umverpackung haben. Zunächst sollten Sie prüfen, ob diese Umverpackungen bereits registriert sind. Sollten Sie diese Souvenirs in eine weitere Verpackung geben, wie z.B. eine Einkaufstasche, müssen Sie auch diese registrieren. Sollten Sie zusätzlich einen Online-Shop betreiben und ihre Produkte versenden: müssen auch diese Verpackungen registriert werden.
Kennzeichnungspflicht: Verpackungen müssen
gekennzeichnet sein, um das Recycling zu erleichtern. Dies kann durch
Kennzeichnungen wie dem Grünen Punkt oder anderen Symbolen erfolgen.
Berichtspflicht: Unternehmen müssen regelmäßig Daten über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und das Recycling der Verpackungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister melden.
Es besteht auch für Sie Handlungsbedarf! Die Neuerung des VerpackG bezieht nun auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen1 mit ein. Sie müssen neu evaluieren, welche Verpackungen sie nutzen.
1) Serviceverpackungen sind alle Verpackungen, die für die Ausgabe von Speisen genutzt werden, die also im Betrieb befüllt werden. Bspw.: Beutel, Tüten, oder Menüschalen und Boxen.
Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen sicherstellt. Dies gilt zusätzlich zu der Registrierung bei der ZSVR.
Der Händler muss sicherstellen, dass die Verpackungen seiner Produkte einem dualen System zur Sammlung, Sortierung und Verwertung zugeführt werden. Dies geschieht normalerweise über einen Vertrag mit einem dualen System, das die Rücknahme und das Recycling der Verpackungen gewährleistet.
Das LUCID: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme
Zu den dualen Systemen: Verpackungslizenz Vergleich | Kostenlos vergleichen und Geld sparen! (verpackungslizenz-vergleich.de)
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