Ursprünglich sollten ab dem Geschäftsjahr 2025 auch nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder 50 Millionen Euro Umsatz berichtspflichtig werden – sofern zwei dieser drei Kriterien erfüllt sind. Die EU-Kommission hat jedoch einen Vorschlag zur Verschiebung dieser Frist um bis zu zwei Jahre eingebracht. Zudem soll die Schwelle auf Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden angehoben werden.
Auch wenn viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) derzeit noch nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht fallen, nimmt der Druck zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten zu – unter anderem durch Banken, Versicherungen, Investoren, Geschäftspartner und nicht zuletzt durch die öffentliche Erwartung. Finanzinstitute zum Beispiel fordern ESG-Daten aktiv ein, insbesondere im Rahmen der 7. MaRisk-Novelle. Wer hier Transparenz schafft, kann unter Umständen ein besseres Bankenrating erzielen.
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist damit nicht nur ein Mittel zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern kann auch ein strategisches Instrument sein. Er bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre wesentlichen Themen und Risiken im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) darzustellen, klare Ziele und Kennzahlen (KPIs) zu formulieren sowie relevante Stakeholder und deren Erwartungen zu adressieren.
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