Damit gelten die Verpflichtungen für große Marktteilnehmer und Händler nun ab dem 30. Dezember 2025 – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Eine geforderte inhaltliche Änderung der Verordnung, wie die Einführung einer zusätzlichen „Null-Risiko-Stufe“ bei der Länderrisikoeinstufung, wurde nicht umgesetzt. Das Europäische Parlament zog diese Forderung zurück. Die Veröffentlichung der Risikoeinstufung der Länder ist nun bis spätestens 30. Juni 2025 vorgesehen.
Die einjährige Verschiebung soll sowohl Unternehmen als auch der EU-Kommission die Möglichkeit geben, die Verordnung praxisnah und möglichst reibungslos umzusetzen.