Autor: Gast

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) — Was kleine und mittlere Unternehmen im Handel wissen sollten

Europa | Nachhaltigkeit | Recht & Soziales
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fördert Verantwortung und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) sollten die Auswirkungen verstehen und sich auf künftige Änderungen vorbereiten.
Infos zum Thema auf einen Blick:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihrer Lieferkette sicherzustellen. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen des LkSG und bietet KMU praxisnahe Tipps, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Bild von: nhkama - stock.adobe.com
Bild von: nhkama - stock.adobe.com

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das LkSG verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, ihre Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu überprüfen. Große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden müssen ab 2023 dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße vorkommen. Ab 2024 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Wichtige Begriffe 

1. Lieferkette:
Eine Lieferkette beschreibt alle Schritte, die nötig sind, um ein Produkt vom Rohstoff bis hin zum Endkunden zu bringen. Das umfasst den Einkauf von Materialien, die Produktion, den Transport und den Vertrieb.

2. LkSG:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu überwachen und sicherzustellen.

3. CSDDD:
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ist eine geplante EU-Richtlinie, die ähnliche Sorgfaltspflichten wie das LkSG auf europäischer Ebene einführen soll, um eine einheitliche Regelung in der EU zu schaffen.

4. CSRD:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU und verlangt, dass Unternehmen umfassendere und detailliertere Berichte vorlegen.

5. Bafa:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) überwacht die Einhaltung des LkSG und prüft die Berichte der Unternehmen. Bei Verstößen kann es Sanktionen verhängen.

6. Bafa-Berichtspflicht:
Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen jährlich dem Bafa einen Bericht vorlegen, der die Einhaltung der Sorgfaltspflichten dokumentiert.

7. DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex):
Der DNK ist ein freiwilliger Standard, den Unternehmen nutzen können, um ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und verständlich zu machen.

Was bedeutet das LkSG für KMU im Handel?

1. Indirekte Auswirkungen:

Große Unternehmen, die ihre Lieferketten anpassen müssen, werden von ihren Lieferanten, also auch von KMU, verlangen, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards nachzuweisen. Dadurch könnte es zu neuen Anforderungen kommen, die KMU erfüllen müssen.

2. Erhöhte Anforderungen:

KMU müssen sich darauf einstellen, von ihren Geschäftspartnern detaillierte Nachweise über ihre Lieferketten zu erbringen. Das bedeutet, dass sie ihre Lieferanten strenger überprüfen und eventuell Maßnahmen einführen müssen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

3. Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Für KMU, die bereits freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen oder dies planen, könnte das LkSG eine Chance sein, ihre Berichte zu erweitern. Transparente Berichterstattung über ethische Geschäftspraktiken kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, da immer mehr Kunden und Partner auf Nachhaltigkeit Wert legen.

4. Schulungen und Aufklärung:
KMU sollten ihre Mitarbeitenden und Lieferanten über die Risiken von Zwangsarbeit und die gesetzlichen Vorgaben des LkSG informieren. Das kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

5. Zusammenarbeit und Austausch:
Die Kooperation mit anderen Unternehmen oder Netzwerken, die sich mit der Verbesserung von Lieferketten beschäftigen, kann KMU dabei unterstützen, effektive Maßnahmen gegen Menschenrechtsverstöße zu ergreifen. Durch den Austausch von Best Practices können sich KMU besser positionieren.

Ähnliche Veranstaltungen
Weiterlesen in Nachrichten
Weiterlesen im Wissenshub
Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
Projektträger: Handelsverband Hessen
Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Website nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts, Buchungsformulare und Social Media Posts, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?