EU-Kommission veröffentlicht FAQ zur EU-Ökodesignverordnung

Nachhaltigkeit
Die neue EU-Ökodesignverordnung zielt darauf ab, einen neuen Standard für die Nachhaltigkeit von Produkten zu setzen und sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, unter Berücksichtigung von Umweltkriterien entwickelt werden.
Infos zum Thema auf einen Blick:
  • Die EU-Ökodesignverordnung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Produkten noch umfassender zu regulieren, um die Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zu fördern
  • Die FAQ klären den Anwendungsbereich, Produktkategorien, den digitalen Produktpass und den Zeitplan.
  • Die EU-Ökodesignverordnung stellt strengere Anforderungen an Langlebigkeit und Reparierbarkeit sowie die Materialeffizienz und Recyclingfähigkeit von Produkten
  • Für KMU bedeutet dies Anpassungsaufwand, aber auch Chancen auf neue Märkte durch nachhaltige Produkte.

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) erstellt, das erste Klarstellungen zur neuen Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) enthält. Die neue EU-Ökodesignverordnung ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und zielt darauf ab, einen neuen Standard für die Nachhaltigkeit von Produkten zu setzen und sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, unter Berücksichtigung von Umweltkriterien entwickelt werden. 

Das FAQ-Dokument befasst sich mit einer Vielzahl von Themen, vom Anwendungsbereich der Verordnung bis hin zu spezifischen Produktkategorien, dem digitalen Produktpass, dem Ökodesign-Forum und dem Zeitplan für die Umsetzung.

Die neue Verordnung hat insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weitreichende Folgen. KMU stehen vor der Herausforderung, ihre Produkte an die neuen Umweltstandards anzupassen, was sowohl technisches Know-how als auch Investitionen erfordert. Gleichzeitig bietet die Verordnung KMU die Chance, sich durch nachhaltige Produkte wettbewerbsfähig aufzustellen und Zugang zu neuen Märkten zu erhalten.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://environment.ec.europa.eu/news/new-eu-sustainability-rules-explained-ecodesign-regulation-faqs-2024-09-27_en?prefLang=de

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die EU-Ökodesignverordnung gilt grundsätzlich unabhängig von der Größe des Unternehmens, da sie produktbezogene Anforderungen stellt, die für alle relevanten Produkte im EU-Binnenmarkt gelten. Das bedeutet, dass alle Unternehmen – vom kleinen bis zum großen Betrieb – die Vorgaben der Verordnung einhalten müssen, wenn sie Produkte herstellen oder in die EU importieren, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Die Umsetzung der Verordnung erfolgt schrittweise, da die spezifischen technischen Anforderungen für verschiedene Produktgruppen erst nach und nach festgelegt werden. So wird beispielsweise im Teil der Verordnung der den digitalen Produktpass betrachtet, von Mitte 2027 als Zeitpunkt der Einführung im Bereich Batterien ausgegangen. 

Welche Produktgruppen sind betroffen?

  1. Elektronische Geräte und Haushaltsgeräte:

    • Fernseher und Monitore
    • Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler
    • Beleuchtung (LEDs und Lampen)
    • Computer und Tablets
    • Smartphones und Tablets
    • Ladegeräte und Batterien
  2. Heiz- und Kühlgeräte:

    • Klimaanlagen und Ventilatoren
    • Heizkessel und Wärmepumpen
    • Wasserboiler und Warmwasserbereiter
  3. Industrielle und gewerbliche Geräte:

    • Elektromotoren und Transformatoren
    • Kühlsysteme und professionelle Kochgeräte
    • Kühlgeräte für den gewerblichen Einsatz (z. B. Kühlschränke in Supermärkten)
  4. Textilien und Bekleidung:

    • Textilprodukte und Kleidungsstücke
    • Schuhe und andere Accessoires
  5. Möbel:

    • Möbelstücke wie Stühle, Tische, Sofas und Schränke
  6. Bauprodukte:

    • Dämmmaterialien, Fenster und Türen
  7. Kunststoffprodukte und Verpackungen:

    • Spezielle Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Reduktion von Plastikabfällen
    • Verpackungen und andere Kunststoffprodukte, z. B. in der Lebensmittelindustrie
  8. Sonstige Produkte:

    • Spielzeug, Sportgeräte und Freizeitprodukte
    • Garten- und Außenbereichprodukte, wie Rasenmäher
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Projektträger: Handelsverband Hessen
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Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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