Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) erstellt, das erste Klarstellungen zur neuen Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) enthält. Die neue EU-Ökodesignverordnung ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und zielt darauf ab, einen neuen Standard für die Nachhaltigkeit von Produkten zu setzen und sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, unter Berücksichtigung von Umweltkriterien entwickelt werden.
Das FAQ-Dokument befasst sich mit einer Vielzahl von Themen, vom Anwendungsbereich der Verordnung bis hin zu spezifischen Produktkategorien, dem digitalen Produktpass, dem Ökodesign-Forum und dem Zeitplan für die Umsetzung.
Die neue Verordnung hat insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weitreichende Folgen. KMU stehen vor der Herausforderung, ihre Produkte an die neuen Umweltstandards anzupassen, was sowohl technisches Know-how als auch Investitionen erfordert. Gleichzeitig bietet die Verordnung KMU die Chance, sich durch nachhaltige Produkte wettbewerbsfähig aufzustellen und Zugang zu neuen Märkten zu erhalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://environment.ec.europa.eu/news/new-eu-sustainability-rules-explained-ecodesign-regulation-faqs-2024-09-27_en?prefLang=de
Die EU-Ökodesignverordnung gilt grundsätzlich unabhängig von der Größe des Unternehmens, da sie produktbezogene Anforderungen stellt, die für alle relevanten Produkte im EU-Binnenmarkt gelten. Das bedeutet, dass alle Unternehmen – vom kleinen bis zum großen Betrieb – die Vorgaben der Verordnung einhalten müssen, wenn sie Produkte herstellen oder in die EU importieren, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Die Umsetzung der Verordnung erfolgt schrittweise, da die spezifischen technischen Anforderungen für verschiedene Produktgruppen erst nach und nach festgelegt werden. So wird beispielsweise im Teil der Verordnung der den digitalen Produktpass betrachtet, von Mitte 2027 als Zeitpunkt der Einführung im Bereich Batterien ausgegangen.
Elektronische Geräte und Haushaltsgeräte:
Heiz- und Kühlgeräte:
Industrielle und gewerbliche Geräte:
Textilien und Bekleidung:
Möbel:
Bauprodukte:
Kunststoffprodukte und Verpackungen:
Sonstige Produkte: