Ab Dezember 2024 startet das Bundesumweltministerium das Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen", das gemeinnützige Reparatur Initiativen finanziell unterstützt. Mit bis zu 3.000 Euro pro Antrag können Initiativen Maschinen, Werkzeuge und Materialien anschaffen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern das Reparieren zu erleichtern. Zunächst richtet sich die Förderung bis Anfang 2026 an gemeinnützige Vereine. Ab 2025 sollen jedoch auch Initiativen ohne Vereinsstatus Zugang zur Förderung erhalten.
Das Programm verfolgt das Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Ressourcen zu sparen und den Menschen eine nachhaltige Alternative zum Wegwerfen zu bieten. Ab Juni 2025 treten zudem neue EU-Regelungen in Kraft, die das "Recht auf Reparatur" stärken sollen. Dann müssen beispielsweise Smartphones und Tablets reparierbar sein, und Ersatzteile sowie Anleitungen für solche Produkte sollen leicht verfügbar werden.
Um die Förderung so einfach wie möglich zu gestalten, richtet die Stiftung "anstiftung" ein digitales Portal ein. Hier können sich die Initiativen ab Dezember 2024 schnell und unkompliziert für die Förderung bewerben.
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