Seit dem 1. Januar 2024 ist die CSRD in Kraft. Die EU-Richtlinie gilt zunächst für zuvor berichtspflichtige, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Anwendungsbereich wird sich in den kommenden Jahren sukzessive erweitern.
Die CSRD legt als EU-Richtlinie einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen fest. Diese Standards, die als European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bekannt sind, beschreiben die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Veröffentlichung von Informationen zu sozialen, ökologischen und unternehmenspolitischen Auswirkungen.
Die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen der Handelsbranche sind (zunächst) nicht direkt von der CSRD betroffen.
Aber: Es ist jedoch empfehlenswert sich mit der Richtlinie auseinanderzusetzen, da die CSRD auch Informationen über vor- und nachgelagerte Tätigkeiten in der Wertschöpfungskette der berichtspflichtigen Unternehmen vorsieht. Also können kleine und mittelständige Unternehmen indirekt von der Erfassung verschiedener Nachhaltigkeitsinformationen betroffen sein.