Richtlinien und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen das tägliche Leben, auch im Handel.
Händlerinnen und Händler haben die Möglichkeit, sich zu engagieren und ihre Umgebung aktiv zu gestalten.
Durch eine klare Kommunikationsstrategie sowie innovative und transparente Ansätze kann der Handel seine Umwelt positiv beeinflussen.
Im Folgenden wird die Anpassung des Handels an das Leitbild der Nachhaltigkeit in Verhalten, politischem Dialog und Gesetzgebung beleuchtet.
Hier dreht sich alles um das Thema Energie, Energiesparen und Energienutzung. Wir setzen uns dafür ein, Unternehmen im Handelssektor umfassend über Energiethemen zu informieren und sie dabei zu unterstützen, nachhaltige Energielösungen umzusetzen. Entdecken Sie gemeinsam mit uns die vielfältigen Möglichkeiten, wie Sie Energie effizient nutzen können, um Ressourcen zu schonen, Kosten zu senken und einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten.
Die Pflicht der Rücknahme dient dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung, indem sie sicherstellen, dass bestimmte Abfälle ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Nur gemeinsam wird Kreislaufwirtschaft möglich und die Umwelt weniger belastet.
Bei den Rücknahmepflichten wird in erster Linie den Verpflichtungen nachgekommen, die aus den folgenden Gesetzen abgeleitet werden:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Batteriegesetz (BattG)
Seit 2022 gilt:
Als Händlerin oder Händler sollten Sie größere Elektro-Altgeräte wie Großgeräte, Bildschirmgeräte und Wärmeübertrager kostenlos am Ort der Abgabe des neuen Gerätes zurücknehmen. Vermeiden Sie pauschale Verweise auf ein Rücknahmesystem und bieten Sie den Kundinnen und Kunden stattdessen klare und direkte Informationen.
Sie sind nicht verpflichtet, alte Geräte kostenlos zu demontieren oder neue Geräte kostenlos anzuschließen bzw. anzuliefern. Diese Zusatzleistungen dürfen Sie separat berechnen, um zusätzliche Kosten abzudecken.
Es ist möglich, eine andere Person als die Lieferantin oder den Lieferanten des Neugerätes mit der Abholung des Altgerätes zu beauftragen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Kundinnen und Kunden bereits im Bestellvorgang darüber informieren und deren Zustimmung einholen. Überarbeiten Sie gegebenenfalls Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) entsprechend.
Im stationären Geschäft ist es wichtig, Ihre Kundinnen und Kunden mündlich oder schriftlich bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rücknahme bzw. Abholung von Altgeräten zu informieren. Zudem sollten Sie Ihre Kundinnen und Kunden nach ihrer Absicht fragen, ein Elektro-Altgerät zurückzugeben.
Auch im Onlineshop sollten Sie Ihre Kundinnen und Kunden bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rücknahme bzw. Abholung von Altgeräten informieren. Fragen Sie Ihre Kundinnen und Kunden im Bestellvorgang nach ihrer Absicht, ein Elektro-Altgerät zurückzugeben, um den Rücknahmeprozess effizient zu gestalten.
Im Handel ist die Sammlung von Batterien gängie Praxis. Die vereinheitlichten Logos sollen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, die Batterien zurückzugeben. Falls Sie auf der Suche nach Material sind, um der Informationspflicht nachzukommen, können Sie hier die Grafiken kostenlos herunterladen oder bestellen.
Der Handel hat unter gewissen Gegebenheiten die Pflicht, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Ob Sie ein rücknahmepflichtiger Vertrieb sind, hängt unter anderem von der Größe ihrer Flächen und der Zielgruppe ab.
1. | Die Definition der vertreibenden Person trifft auf Sie zu. | Als Betreiber gilt: jede juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- und Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt. |
2. | Lagerfläche ist größer als 400m² | Ihre Verkaufs-/Versand- und/oder Lagerfläche hat eine Größe von mind. 400m² pro Geschäft bzw. summiert je Lager- und/oder Versandfläche. |
3. | Business-to-Consumer Handel | Sie geben Elektrogeräte an Endnutzer ab. |
4. | Elektro- oder Elektronikgeräte sind im Sortiment | Es werden B2C und/oder B2B-Geräte angeboten. |
5. | Standortabhängigkeit | Es besteht eine Niederlassung in Deutschland. |
Wenn alle Kriterien zutreffen dann gelten Sie als rücknahmepflichtiger Vertreiber.