Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fördert Verantwortung und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) sollten die Auswirkungen verstehen und sich auf künftige Änderungen vorbereiten.
1. Lieferkette
Die Lieferkette umfasst alle Schritte und Prozesse, die notwendig sind, um ein Produkt vom Rohstoff bis zum Endkunden zu bringen. Dazu gehören die Beschaffung von Materialien, Produktion, Transport und Vertrieb.
2. LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Das LkSG verpflichtet große Unternehmen in Deutschland dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen und sicherzustellen. Ab 2023 betrifft das Gesetz Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
3. CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
Das CSDDD ist eine geplante EU-Richtlinie, die ähnliche Sorgfaltspflichten wie das LkSG auf europäischer Ebene einführen soll. Es zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen.
4. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt detailliertere und umfassendere Nachhaltigkeitsberichte.
5. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das Bafa ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung des LkSG in Deutschland. Es prüft die Berichte der Unternehmen und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.
6. BAFA-Berichtspflicht
Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen jährlich einen Bericht beim Bafa einreichen. Dieser Bericht muss Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten und deren Wirksamkeit beschreiben.
7. DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)
Der DNK ist ein freiwilliger Standard für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen. Er bietet eine Rahmenstruktur, die Unternehmen dabei hilft, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und vergleichbar darzustellen.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Verantwortung in der Lieferkette, in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards, nachzukommen.
Gemäß dem Lieferkettengesetz sind Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Bericht vorzulegen. Alle betroffenen Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und ihre Risikoanalysen, Maßnahmen sowie deren Umsetzung in einem Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Der strukturierte Fragebogen, der online oder alternativ als PDF-Datei verfügbar ist, muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend. Der Datenschutz wird bei der Berichterstellung gewahrt. Die Dokumentation muss sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Unternehmen, die gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen, können mit Sanktionen konfrontiert werden, darunter Bußgelder und öffentliche Bekanntmachungen von Verstößen.
Quelle: BAFA: Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz. (o. D.). https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/FAQ/haeufig_gestellte_fragen_node.html