Rechtliches

Hier erhalten Sie umfassende Unterstützung im rechtlichen Bereich. Als Mitglied profitieren Sie von individueller Beratung zu den rechtlichen Vorgaben und Regularien, die im Bereich Arbeitsrechtlichen, aber auch im Bereich der Nachhaltigkeit von Bedeutung sind. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen informiert ist und den geltenden Nachhaltigkeitsstandards entspricht.

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Was kommt durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf den Handel zu?
Welche Begriffe muss ich kennen?

1. Lieferkette 

Die Lieferkette umfasst alle Schritte und Prozesse, die notwendig sind, um ein Produkt vom Rohstoff bis zum Endkunden zu bringen. Dazu gehören die Beschaffung von Materialien, Produktion, Transport und Vertrieb.

2. LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) 

Das LkSG verpflichtet große Unternehmen in Deutschland dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen und sicherzustellen. Ab 2023 betrifft das Gesetz Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.

3. CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) 

Das CSDDD ist eine geplante EU-Richtlinie, die ähnliche Sorgfaltspflichten wie das LkSG auf europäischer Ebene einführen soll. Es zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen.

4. CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) 

Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verlangt detailliertere und umfassendere Nachhaltigkeitsberichte.

5. Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) 

Das Bafa ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung des LkSG in Deutschland. Es prüft die Berichte der Unternehmen und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen.

6. Bafa-Berichtspflicht 

Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen jährlich einen Bericht beim Bafa einreichen. Dieser Bericht muss Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten und deren Wirksamkeit beschreiben.

7. DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) 

Der DNK ist ein freiwilliger Standard für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen. Er bietet eine Rahmenstruktur, die Unternehmen dabei hilft, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent und vergleichbar darzustellen.

Transparente Lieferketten

Was sind Lieferketten?

Das Thema globale Lieferketten ist ein zentraler Bestandteil des Leitbildes Nachhaltigkeit im Handel. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Lieferkette und wie kann sie nachhaltiger und fairer gestaltet werden? 

Durch die Globalisierung des Welthandels wurden viele Produktionsschritte in entfernte Länder verlagert. Diese verschiedenen Schritte der Wertschöpfung hin zu einem Endprodukt werden unter dem Begriff Lieferkette verstanden.

Ziel ist es, dass Lieferketten transparenter werden, damit sich Arbeitsbedingungen global verbessern und öko-soziale Kriterien entlang aller Herstellungsschritte erfüllt werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihrer Verantwortung in der Lieferkette, in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards, nachzukommen.

Gemäß dem Lieferkettengesetz sind Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Bericht vorzulegen. Alle betroffenen Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und ihre Risikoanalysen, Maßnahmen sowie deren Umsetzung in einem Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Der strukturierte Fragebogen, der online oder alternativ als PDF-Datei verfügbar ist, muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres übermittelt werden. Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend. Der Datenschutz wird bei der Berichterstellung gewahrt. Die Dokumentation muss sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Unternehmen, die gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen, können mit Sanktionen konfrontiert werden, darunter Bußgelder und öffentliche Bekanntmachungen von Verstößen.

FAQ - Betrifft mich das LkSG?

Welche Unternehmen sind aktuell betroffen und welche nicht?

Aktuell betrifft das LkSG nur große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (ab 2023) und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. KMU im Handel sind somit nicht direkt berichtspflichtig.

Indirekte Betroffenheit durch Zusammenarbeit mit LkSG/CSDDD-pflichtigen Unternehmen

Auch wenn KMU nicht direkt unter die Berichtspflicht des LkSG fallen, können sie indirekt betroffen sein, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu großen, berichtspflichtigen Unternehmen unterhalten. Diese größeren Unternehmen könnten Anforderungen an ihre Lieferanten stellen, um ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. 

Veränderungen der Berichtspflicht durch Einführung des CSDDD

Mit der Einführung des CSDDD in der EU wird erwartet, dass die Sorgfalts- und die Berichtspflichten möglicherweise verschärft werden. Das bedeutet, dass das LkSG in einigen Bereichen verschärft wird um mit der CSDDD übereinzustimmen. Bereiche die betroffen sein können: Erweiterter Geltungsbereich, erweiterte Sorgfaltspflichten auch für indirekte Zulieferer und Ergänzung von zivilrechtliche Haftungsrisiken.

Quelle: BAFA: Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz. (o. D.). https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/FAQ/haeufig_gestellte_fragen_node.html

Unser Experte Dr. Johannes Graf Keyserlingk zum Thema Lieferketten

Lieferkettengesetz: Darum betrifft es auch Ihr Unternehmen.

Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde und bündelt Informationen zu den Themen Energie, Gesundheit, Verkehr und globale Nachhaltigkeit. 

Ein Großteil der Umweltbelastungen entsteht in der Lieferkette. Besonders der Textilbereich steht dafür stark in der Kritik, da die verschiedenen Produktionsschritte oft weltweit verteilt sind und Produkte vielfach transportiert und bearbeitet werden bevor sie im Geschäft landen. 

CSR-Ausschuss des HDE

Der Begriff CSR (Corporate Social Responsibility) steht für die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, die darauf abzielt, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und dabei sowohl soziale als auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Auch unser Bundesverband (HDE) setzt sich intensiv mit dem Thema Lieferkettentransparenz auseinander und widmet sich im Rahmen des CSR-Ausschusses dem nachhaltigen Lieferkettenmanagement.

Auf einen Blick: EU-Nachhaltigkeitsrichtlinien im Überblick

EU Deforestation Regulation - Entwaldungsfreie Lieferkette

Um sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen, müssen Unternehmen Informationen sammeln, die zeigen, woher ihre Produkte stammen. Zudem müssen sie das Risiko bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu reduzieren.

Die Unternehmen sind verpflichtet, vor dem Verkauf oder Export schriftlich zu bestätigen, dass ihre Produkte den Vorschriften entsprechen. Außerdem müssen sie ihre Maßnahmen und Verfahren jährlich überprüfen und öffentlich darüber berichten.

Wenn Unternehmen diese Regeln nicht befolgen können, dürfen sie die betroffenen Produkte nicht verkaufen. Es drohen Geldstrafen, Verbote für den Verkauf oder Export der Produkte und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die CSRD (übersetzt: Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) wurde im Dezember 2022 auf EU-Ebene verabschiedet. Diese Richtlinie ersetzt die zuvor geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014. 

In der neuen Richtlinie werden Nachhaltigkeitsaspekte in den Fokus genommen. Unter anderem wurden folgende Punkte ergänzt:

  • Die CSR-Richtlinie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Wesentlichen auf alle bilanzrechtlich großen Unternehmen sowie alle kapitalmarktorientierten KMU (kleine und mittlere Unternehmen).
  • Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie sich Nachhaltigkeitsbelange auf ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auswirken, sondern auch umgekehrt, wie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sich auf Nachhaltigkeitsbelange auswirken. 

Die CSR-Richtlinie ist bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umzusetzen.

Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CS3D)

Die Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen zu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette zu überwachen, sowohl vorwärts (upstream) als auch rückwärts (downstream). Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur ihre direkten Lieferunternehmen, sondern auch deren Lieferanten und die gesamte Produktionskette berücksichtigen müssen. Die Richtlinie beinhaltet erweiterte Sorgfaltspflichten im Vergleich zu bisherigen Gesetzen und umfasst auch zivilrechtliche Haftung. Das bedeutet, dass Unternehmen für Schäden entlang ihrer Lieferkette zur Verantwortung gezogen werden können.

In Deutschland müsste das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz angepasst werden.

GPP (Green Public Procurement)

GPP bedeutet, dass öffentliche Behörden wie Regierungsagenturen oder Gemeinden zunehmend Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten mit geringerer Umweltbelastung kaufen. Die Europäische Kommission (EK) erstellt Leitlinien für GPP und schlägt vor, welche Kriterien bei umweltfreundlichen Einkäufen zu berücksichtigen sind. Diese Leitlinien helfen Regierungen, informierte Entscheidungen darüber zu treffen, was sie kaufen sollen.

ESPR-Richtlinie (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte)

Die ESPR  (übersetzt: Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte) stellt umfassende Anforderungen an Produkte, um ihre Umweltfreundlichkeit zu verbessern – einschließlich Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Reduzierung schädlicher Chemikalien. Ein zentraler Bestandteil ist der Digitale Produkt-Pass (DPP), der Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten bereitstellt.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Vernichtung unverkaufter Produkte zu stoppen und Unternehmen zur Offenlegung ihrer Entsorgungspraktiken zu verpflichten. . Die Durchsetzung erfolgt durch Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden.

ECGT (Directive on Empowering Consumers for the Green Transition) und CGT – Green Claims Directive and Textile Labelling

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den grünen Wandel (ECGT) zielt darauf ab, unlautere Geschäftspraktiken zu begrenzen und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Umweltkennzeichnungen wiederherzustellen. Unternehmen, die Umweltansprüche für ihre Produkte erheben, müssen genaue und transparente Informationen bereitstellen, die durch verlässliche Nachweise gestützt werden. Die Richtlinie verbietet "Greenwashing" und setzt klare Standards für Umweltkennzeichnungen. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Rufschäden, rechtlichen Konsequenzen, Marktzugangsbeschränkungen und Investorenskepsis führen.

PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Der vorläufige Deal zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament bezüglich der PPWR beinhaltet Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, das Recycling und den recycelten Inhalt von Verpackungen, sowie Ziele für Wiederverwendung und Nachfüllung, Pfandsysteme und Beschränkungen bestimmter Verpackungsformate. Diese Anforderungen und Ziele sollen den Verbrauch von Verpackungsmaterialien verringern und die Recyclingquote erhöhen. 

Die PPWR wird voraussichtlich einen erheblichen Einfluss auf die Verpackungsindustrie und das Management von Verpackungsabfällen in der EU haben. Diese erfordert Anpassungen bei der Materialauswahl und in den Produktionsprozessen sowie Investitionen in Recycling- und Abfallwirtschaftseinrichtungen.

EPR (Extended Producer Responsibility) System

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie der EU verlangt von den Mitgliedstaaten, Systeme zur Rücknahme und/oder Sammlung und Wiederverwendung oder Verwertung (einschließlich Recycling) gebrauchter Verpackungen einzurichten, um die EU-Recyclingziele zu erreichen. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt oft durch erweiterte Herstellerverantwortlichkeits-(EPR)-Systeme.

Neueste gesetzliche Entwicklungen haben wichtige Anforderungen eingeführt, um eine bessere Harmonisierung und Durchsetzung von EPR-Systemen in der gesamten EU sicherzustellen. Die Einführung von Mindestanforderungen zielt darauf ab, die Harmonisierung, Transparenz, Kosteneffizienz, Rechenschaftspflicht und Durchsetzung von EPR-Verpflichtungen auf nationaler Ebene zu verbessern. Unter den neuen Regeln ist die ökologische Modulierung der EPR-Gebühren verpflichtend, um das Recycling zu fördern.

Unser Team ist für Sie da!

Der Handelsverband unterstützt Sie auch bei weiteren rechtlichen Themen. Unser Juristenteam steht Ihnen vor und nach dem Rechtsstreit zur Seite. Mitglieder genießen den Vorteil einer kompetenten und kostenlosen arbeitsrechtlichen Beratung sowie einer engagierten außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

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Projektträger
Projektträger: Handelsverband Hessen
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Förderer
Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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