24.07.2024

Die Kür wird zur Pflicht

Nachhaltigkeit
Ab 2025 müssen mittelständische Unternehmen wichtige Nachhaltigkeitsthemen im Lagebericht offenlegen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die CSRD machen dies zur Pflicht, bieten aber auch Chancen für Unternehmen.

Mittelständische Unternehmen werden in die Pflicht genommen, wesentliche Nachhaltigkeitsthemen in einem Lagebericht offenzulegen. Früher war Nachhaltigkeit in der Branche oft eine freiwillige Angelegenheit, bei der Unternehmen selbst entscheiden konnten, welche Themen sie bearbeiten und darüber kommunizieren wollten. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der CSRD wird dies nun zur Pflicht. Größere Unternehmen haben nicht mehr die Freiheit, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung selbst zu gestalten. Zudem führen die einheitlichen Anforderungen zu einer direkten Vergleichbarkeit mit Wettbewerbern.

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Projektträger: Handelsverband Hessen
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Gefördert durch: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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